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Die Private Rentenversicherung |
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Bei der privaten Rentenversicherung werden zwei Varianten unterschieden, die aufgeschobene Rentenversicherung und die Sofortrente.
Bei der ersten Version zahlt der Kunde regelmäßig über einen längeren Zeitraum Beiträge ein. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann sich der Versicherungsnehmer entweder das ganze Kapital in einem Betrag auszahlen lassen oder eine monatliche Rente beziehen.
Die Sofortrente setzt die Überweisung eines einmaligen größeren Geldbetrages voraus, für die der Versicherte sofort monatliche Zahlungen bis zum Lebensende bekommt. Im Todesfall wird aber das gesamte angelegte Geld hinfällig.
Ähnlich wie eine Kapital-Lebensversicherung ist die private Lebensversicherung aufgebaut, nur dass der Todesfallschutz entfällt. Meistens verfallen die Erb-Ansprüche nicht, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, sondern werden inklusive eventueller Überschüsse ausgezahlt.
Die Rendite einer Privaten Rentenversicherung ist aber eher fallend. Aufgrund der Tatsache, dass es immer mehr Rentner gibt, fällt die Überschussbeteiligung meist um einiges niedriger aus als in der Vergangenheit. |
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