Die "Riester-Rente" ist eine staatliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge durch Prämien oder Steuerfreiheit. Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Pflicht zur privaten Altersvorsorge oder die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Der Riestervertrag ist an bestimmte Bedingungen ("Riester-Zertifikat") geknüpft und kann über eine Versicherung, eine Bank oder auch eine Fondsgesellschaft erfolgen. |
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Begünstigte Personen |
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 Jeder, der in gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist
 nicht freiwillig Versicherte haben keinen Anspruch
 Angestellte des öffentlichen Dienstes
 Beamte
 Wehr- und Zivildienstleistende
 Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld,
Übergangsgeld, Krankengeld, Unterhaltsgeld, wenn im letzten Jahr vor Beginn der Leistung
rentenpflichtversichert
 Vorruhestandsgeldbezieher
 Mütter oder Väter der ersten 3 Jahre der Kindererziehung; auch Selbständige, die das
nachweisen können
 Pflegepersonen mit mdst. 14 h Betreuung, aber nicht mehr als 30h pro Woche
 325 € - Jobs, wenn auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet wird
 Selbständige, die pflichtversichert sind
 Hebammen
 Pflegepersonen
 arbeitnehmerähnliche Selbständige, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
beschäftigen
 Landwirte
 Selbständige, die innerhalb der ersten 5 Jahre die Pflichtversicherung beantragt haben
 Handwerker
 Hausgewerbetreibende
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Betriebsinterne Rente |
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 Förderungsfähig sind Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond
 der Arbeitgeber muss eine Direktversicherung anbieten
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zertifizierte Altersvorsorgeverträge |
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 bestimmte Kriterien müssen erfüllt werden
 die Renten müssen Anforderungen des Gesetzes entsprechen
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Aufbau der Riester-Rente |
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 Eigenleistung + Grundzulage des Staates + Kinderzulage ergeben zusammen die
Gesamtleistung
 Bruttolohn des Vorjahres gilt als Grundlage
 2002 und 2003 --> 38 € Grundzulage + Kinderzulage 46€
 2004 und 2005 --> 76 € Grundzulage + Kinderzulage 92 €
 2006 und 2007 --> 114€ Grundzulage + Kinderzulage €138
 Ab 2008 --> 154€ Grundzulage + Kinderzulage 185€
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Mindest- und Maximalbeiträge |
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 sind die Grenzen der Beiträge für die "Riester-Rente"
 Mindestbeitrag ist die Summe, die jedes Jahr einfließen muss (in Prozent)
 Höchstsumme ist die Summe, die jährlich in die Rente fließen kann (in €)
 2002, 2003 liegt der Maximalbetrag bei 525€ ; die Mindestsumme bei 1% vom Bruttolohn
 bei Ehepaaren wird die Kinderzulage der Mutter zugesprochen
 bei getrennten Eltern erhält derjenige die Zulage, bei dem die Kinder leben
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Staffelung der Gesamtleistung |
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 2002 und 2003 liegt der Maximalbetrag bei 525€; die Mindestsumme bei 1% vom Bruttolohn
 2004 und 2005 liegt der Maximalbetrag bei 1050€; die Mindestsumme bei 2% vom Bruttolohn
 2006 und 2007 liegt der Maximalbetrag bei 1575€; die Mindestsumme bei 3% vom Bruttolohn
 ab 2008 liegt der Maximalbetrag bei 2100€; die Mindestsumme bei 4% vom Bruttolohn
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Mindesteigenleistung |
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 2002-2004 liegt die Eigenleistung bei mdst. 45€ pro Jahr
  mit 1 Kind bei 38€
  mit 2 und mehr Kindern bei 30 €
 2005 liegt die Eigenleistung bei 90€ pro Jahr
  mit 1 Kind bei 75€
  bei 2 und mehr Kindern bei 60 €
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Sonderausgabenabzug |
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 Beträge kann man steuermindernd geltend machen
 daraus ergeben sich aber unterschiedliche Steuerermäßigungen
 Finanzamt entscheidet in jedem Fall, was günstiger ist, genannt "Günstigerprüfung"
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Besteuerung der Leistungen |
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 volle Besteuerung der privaten Alterversorgung
 errechnet sich aus dem zu versteuerndem Einkommen
 Besteuerung von Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond
 abhängig von individuellen Verträgen zw. Arbeitgeber u. Arbeitnehmer
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 man darf für Bau oder Erwerb von einem Eigenheim aus dem angesparten Kapital
mdst. 10.000 €, max 50.000 € entnehmen
 spätestens 2 Jahre nach Entnahme muss man die Summe in gleich bleibenden Raten
wieder bis zum 65. Lebensjahr zurückgezahlt werden
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Rückzahlung der vom Staat gezahlten Zulagen |
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 bei "Schädlicher Verwendung": bei Wegzug ins Ausland Rückzahlung der gesamten
Riester-Förderung!
 bei vorzeitiger Vertragskündigung
 bei Scheidung vom begünstigten Ehegatten, wo der Förder-Anspruch abgeleitet war
 bei Vererbung des Vorsorge-Vertrages
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www.bmgs.bund.de |